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   OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20   

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https://dejure.org/2020,30220
OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20 (https://dejure.org/2020,30220)
OLG München, Entscheidung vom 25.08.2020 - 11 W 1179/20 (https://dejure.org/2020,30220)
OLG München, Entscheidung vom 25. August 2020 - 11 W 1179/20 (https://dejure.org/2020,30220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit von vorprozessual entstandenen Privatgutachterkosten

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZB 27/11

    Berufungsverfahren: Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der

    Auszug aus OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20
    Nur in Ausnahmefällen, bei fehlender Sachkunde einer Partei etwa, kann ein solches Gutachten etwa dann veranlasst sein, wenn es dazu dienen soll, ein bereits vorliegendes gerichtlich erholtes Sachverständigengutachten zu erschüttern (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.02.2017, Az.: VII ZB 18/14; Senatsbeschluss vom 29.08.2016, Az.: 11 W 1151/16; Musielak-Flockenhaus, ZPO, 14. Aufl., § 91 Rn. 59 ff.; aus der BGH-Rechtsprechung ergänzend Beschluss vom 26.02.2013, Az.: VI ZB 59/12; vom 07.02.2013, Az.: VII ZB 60/11; vom 24.04.2012, Az.: VI ZB 27/11; speziell zur "Prozessbezogenheit" Senatsbeschluss vom 10.09.2014 - 11 W 1478/14).

    Generell kommt es nicht darauf an, ob die Tätigkeit des Sachverständigen das Ergebnis des Rechtsstreits beeinflusst hat (was im Zeitpunkt der Beauftragung zwangsläufig noch nicht feststehen kann) und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch die Vorlage des Gutachtens im Rechtsstreit nicht erforderlich (vgl. Beschluss vom 24.04.2012, Az.: VI ZB 27/11; s. auch Senat, Beschluss vom 10.09.2014, Az.: 11 W 1478/14).

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20
    Nur in Ausnahmefällen, bei fehlender Sachkunde einer Partei etwa, kann ein solches Gutachten etwa dann veranlasst sein, wenn es dazu dienen soll, ein bereits vorliegendes gerichtlich erholtes Sachverständigengutachten zu erschüttern (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.02.2017, Az.: VII ZB 18/14; Senatsbeschluss vom 29.08.2016, Az.: 11 W 1151/16; Musielak-Flockenhaus, ZPO, 14. Aufl., § 91 Rn. 59 ff.; aus der BGH-Rechtsprechung ergänzend Beschluss vom 26.02.2013, Az.: VI ZB 59/12; vom 07.02.2013, Az.: VII ZB 60/11; vom 24.04.2012, Az.: VI ZB 27/11; speziell zur "Prozessbezogenheit" Senatsbeschluss vom 10.09.2014 - 11 W 1478/14).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20
    Besonderheiten hat die Rechtsprechung bei Verdacht eines Versicherungsbetruges - zwar im Zusammenhang mit gestellten Verkehrsunfällen - entwickelt: Hier hat nämlich der Bundesgerichtshof die Anforderungen an das Merkmal der Prozessbezogenheit gesenkt hat, weil eine Versicherung bei hinreichendem Verdacht eines solchen Betruges davon ausgehen kann, derjenige, der einen Unfall manipuliert, werde seine hieraus abgeleiteten Forderungen später auch gerichtlich durchsetzen (vgl. Beschluss vom 18.11.2008, Az.: VI ZB 24/08; vom 24.10.2008, Az.: VI ZB 16/08; vom 04.03.2008; Az.: VI ZB 72/06; aus der Senatsrechtsprechung z.B. Beschluss vom 10.11.2014, Az.: 11 W 2042/14, oder vom 12.06.2019, Az.: 11 W 391/19).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20
    Das sind nur diejenigen für solche Handlungen, die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet erscheinen, das im Streit stehende Recht zu verfolgen oder zu verteidigen (Thomas/Putzo, 40. Aufl., Hüßtege zu § 91 ZPO, Rn. 9; BGH NJW 2012, 2734).
  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend

    Auszug aus OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20
    Nur in Ausnahmefällen, bei fehlender Sachkunde einer Partei etwa, kann ein solches Gutachten etwa dann veranlasst sein, wenn es dazu dienen soll, ein bereits vorliegendes gerichtlich erholtes Sachverständigengutachten zu erschüttern (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.02.2017, Az.: VII ZB 18/14; Senatsbeschluss vom 29.08.2016, Az.: 11 W 1151/16; Musielak-Flockenhaus, ZPO, 14. Aufl., § 91 Rn. 59 ff.; aus der BGH-Rechtsprechung ergänzend Beschluss vom 26.02.2013, Az.: VI ZB 59/12; vom 07.02.2013, Az.: VII ZB 60/11; vom 24.04.2012, Az.: VI ZB 27/11; speziell zur "Prozessbezogenheit" Senatsbeschluss vom 10.09.2014 - 11 W 1478/14).
  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der

    Auszug aus OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20
    Nur in Ausnahmefällen, bei fehlender Sachkunde einer Partei etwa, kann ein solches Gutachten etwa dann veranlasst sein, wenn es dazu dienen soll, ein bereits vorliegendes gerichtlich erholtes Sachverständigengutachten zu erschüttern (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.02.2017, Az.: VII ZB 18/14; Senatsbeschluss vom 29.08.2016, Az.: 11 W 1151/16; Musielak-Flockenhaus, ZPO, 14. Aufl., § 91 Rn. 59 ff.; aus der BGH-Rechtsprechung ergänzend Beschluss vom 26.02.2013, Az.: VI ZB 59/12; vom 07.02.2013, Az.: VII ZB 60/11; vom 24.04.2012, Az.: VI ZB 27/11; speziell zur "Prozessbezogenheit" Senatsbeschluss vom 10.09.2014 - 11 W 1478/14).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20
    Demzufolge hat die gegnerische Partei weder Kosten zu tragen, die als allgemeine Unkosten noch als prozessfremde Kosten einer Partei entstanden sind (BGH, NJW 2006, 2415).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20
    Besonderheiten hat die Rechtsprechung bei Verdacht eines Versicherungsbetruges - zwar im Zusammenhang mit gestellten Verkehrsunfällen - entwickelt: Hier hat nämlich der Bundesgerichtshof die Anforderungen an das Merkmal der Prozessbezogenheit gesenkt hat, weil eine Versicherung bei hinreichendem Verdacht eines solchen Betruges davon ausgehen kann, derjenige, der einen Unfall manipuliert, werde seine hieraus abgeleiteten Forderungen später auch gerichtlich durchsetzen (vgl. Beschluss vom 18.11.2008, Az.: VI ZB 24/08; vom 24.10.2008, Az.: VI ZB 16/08; vom 04.03.2008; Az.: VI ZB 72/06; aus der Senatsrechtsprechung z.B. Beschluss vom 10.11.2014, Az.: 11 W 2042/14, oder vom 12.06.2019, Az.: 11 W 391/19).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

    Auszug aus OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20
    Besonderheiten hat die Rechtsprechung bei Verdacht eines Versicherungsbetruges - zwar im Zusammenhang mit gestellten Verkehrsunfällen - entwickelt: Hier hat nämlich der Bundesgerichtshof die Anforderungen an das Merkmal der Prozessbezogenheit gesenkt hat, weil eine Versicherung bei hinreichendem Verdacht eines solchen Betruges davon ausgehen kann, derjenige, der einen Unfall manipuliert, werde seine hieraus abgeleiteten Forderungen später auch gerichtlich durchsetzen (vgl. Beschluss vom 18.11.2008, Az.: VI ZB 24/08; vom 24.10.2008, Az.: VI ZB 16/08; vom 04.03.2008; Az.: VI ZB 72/06; aus der Senatsrechtsprechung z.B. Beschluss vom 10.11.2014, Az.: 11 W 2042/14, oder vom 12.06.2019, Az.: 11 W 391/19).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG München, 25.08.2020 - 11 W 1179/20
    Der Senat durch die Unterzeichnerin als Einzelrichterin verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.12.2002 (Az.: VI ZB 56/02, NJW 2003, 1398).
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